Logopädische Therapie gehört zur medizinischen Grundversorgung, ist daher eine Kassenleistung und wird vom Arzt verordnet. Wenden Sie sich deshalb vor Beginn der logopädischen Therapie an Ihren Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt oder Neurologen und kommen Sie mit ihm ins Gespräch. Liegt eine Indikation für eine logopädische Therapie vor, stellt der Arzt eine Verordnung aus. Beachten Sie bitte, dass zwischen Ausstellungsdatum der Verordnung und Beginn der Therapie höchstens 28 Tage liegen dürfen. Bringen Sie diese Verordnung beim ersten Termin zur Therapie mit. In der ersten Sitzung werden eine Anamnese, eine Befunderhebung und eine erste Beratung durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird von mir ein individueller Behandlungsplan erstellt. Im Allgemeinen dauert eine logopädische Sitzung zwischen 30, 45 oder 60 Minuten, je nach Indikation und Belastbarkeit der Patienten. Eine logopädische Therapie findet zwischen ein- und zweimal in der Woche statt, in besonderen Fällen auch häufiger.
Patienten über 18 Jahre müssen 10% der Behandlung und eine Verordnungspauschale von 10 € bezahlen. Die Verordnungspauschale wird von mir an die Krankenkasse weitergeleitet. Eine Befreiung von den Zuzahlungen kann in besonderen Fällen erfolgen. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie zuzahlungspflichtig sind oder nicht. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind grundsätzlich von den Zuzahlungen befreit.